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26. Juli 2010 

CHINA

Das Konsulat der VR China in Berlin und Frankfurt teilt mit, dass chinesischstämmige Antragsteller neben den normalen Antragsunterlagen eine Kopie ihres ungültigen chinesisches Reisespasses einreichen müssen.
Ist dieser Pass vernichtet oder hat der Antragsteller nie einen chinesischen Reisepass besessen, muss eine schriftliche Erklärung darüber abgegeben werden.

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