Legalisation
Beglaubigung / Legalisation
Sie möchten wissen, welche Dokumente, legalisiert werden müssen und welche Voraussetzungen für die Beglaubigung erforderlich sind? Dann geben Sie hier das Zielland ein.
Häufige Zielländer
Was versteht man unter Legalisation?
Der Fachbegriff „Legalisation“ umschreibt eine Beglaubigung. Man versteht darunter ein förmliches Verfahren durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates. Es dient der Beweisführung, dass eine ausländische öffentliche Urkunde echt ist und bestätigt
- die Echtheit der Unterschrift,
- die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat
- und ggf. die Echtheit des Siegels/Stempels.
Dadurch wird eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde gleichgestellt und somit anerkannt.
Dies gilt in beide Richtungen – also wird z.B. ein deutsches Dokument durch die Legalisation in dem Land anerkannt, in dem es zur Nutzung kommen soll bzw. könnte umgekehrt ein chinesisches Dokument durch die deutsche Botschaft in Peking legalisiert werden.
Wir übernehmen für Sie gerne alle Arbeitsschritte, die zur Legalisation eines Dokumentes nötig sind, je nach Dokumentenart und Standort in Deutschland auch inklusive der Vorbeglaubigung durch weitere Institutionen, wie z.B. Notar, IHK, Landgericht, BVA (soweit erforderlich).
Sofern die einzureichenden Dokumente in Landessprache vorgelegt werden müssen, bieten wir Ihnen gerne unseren Übersetzungsservice. Wir arbeiten mit führenden Übersetzungsinstituten zusammen, die Ihre Unterlagen schnell und professionell übersetzen können.
Gängige zu legalisierende Dokumente sind Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Verträge, Vollmachten, Ausführdokumente und im persönlichen Bereich Adoptionsunterlagen, Heirats- und Geburtsurkunden, Diplome oder medizinische Unterlagen.
Ob und welche Vorbeglaubigung - je nach Dokumententyp und Zielland - benötigt wird, entnehmen Sie bitte den Legalisationsbestimmungen des Ziellandes.