Informationen zur A1-Bescheinigung

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Sobald Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in einem anderen Land als Deutschland (in dem Sie sozialversichert sind) geschäftlich tätig werden, ist eine A1-Bescheinigung unerlässlich.

Eine A1-Bescheinigung wird immer dann benötigt, wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer in einen anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder die Schweiz entsendet. Deshalb wird sie auch Entsendebescheinigung genannt.  

Die Bescheinigung dient dem Arbeitnehmer als Nachweis darüber, dass er auf seiner Dienstreise zwar im Ausland erwerbstätig ist, aber dennoch weiterhin dem deutschen Recht unterliegt.  

Als Entsendung bezeichnet man also jegliche geschäftliche Tätigkeit im Ausland, unabhängig vom zeitlichen Umfang.  

Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Besuch oder eine Teilnahme an Kongressen, Seminaren oder geschäftlichen Besprechungen oder einen längerfristigen Montageeinsatz o.Ä, handelt. 


Wo muss die A1-Bescheinigung beantragt werden?

Welche Instanz für die Ausstellung einer A1-Bescheinigung zuständig ist, ist abhängig davon, wie die betroffene Person krankenversichert ist. Bei gesetzlich Versicherten ist das die Krankenkasse selbst, bei Privatversicherten die Deutsche Rentenversicherung.  

Ausnahmefälle bilden dabei Beschäftigte, die zusätzlich berufsständisch versichert sind. Hier ist die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) zuständig.

Welche Voraussetzungen müssen zur Erlangung einer A1-Bescheinigung erfüllt sein?

Können Sie in dieser Checkliste an jeden Punkt einen Haken setzen? Dann können Sie umgehend eine A1-Bescheinigung beantragen

  • Der entsendende Arbeitgeber muss mindestens 25% seines Umsatzes in Deutschland erwirtschaften. (Bei einem niedrigeren Wert ist von dem zuständigen deutschen Träger eine Einzelfallprüfung vorzunehmen) 

  • Die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung im Zielland darf 24 Monate nicht überschreiten. 

  • Die arbeitsrechtliche Bindung zwischen der entsandten Person und ihrem Arbeitgeber muss während der gesamten Dauer der Entsendung fortbestehen. 

  • Die entsandte Person darf keine Person ablösen, die zuvor in das Zielland entsandt wurde. Es sei denn, die zuvor für längstens 24 Monate entsandte Person musste die Entsendung unplanmäßig vorzeitig beenden. In diesem Fall kann eine andere Person für die verbleibende Zeit des ursprünglich geplanten Entsendezeitraums in das Zielland entsandt werden.

Wie lange ist die A1-Bescheinigung gültig?

Generell ist eine A1-Bescheinigung für jenen Zeitraum gültig, der vom Krankenversicherungsträger bestätigt wurde.

Die maximale Gültigkeit einer A1-Bescheinigung liegt bei 24 Monaten.

Hinweis: Ein Bestandteil der A1-Bescheinigung ist die EU-Registrierung. Welche gesetzlichen Regelungen Sie hierbei beachten müssen und wie Sie Ihren Antrag stellen können, erfahren Sie hier.


Sie haben noch weitere Fragen zum Thema A1-Bescheinigung?

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