Informationen zur EU-Registrierung

Was ist eine EU-Registrierung?

Die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union stellt ein wichtiges Standbein für deutsche Unternehmen dar. Sobald ein Arbeitnehmer aus geschäftlichen Gründen in einen anderen EU-Staat entsendet wird, gilt es deshalb einige gesetzliche Regelungen zu beachten. Hierzu gehört unter anderem die EU-Registrierung.  

Die EU-Verordnung 67/2014 sieht flächendeckend bis 2020 die Einführung von Melde- und Registrierungspflichten zur Erfassung internationaler Mitarbeitereinsätze vor. Fast alle Länder haben sich bereits hierzu ausgerichtet und entsprechende Registrierungsformen aufgesetzt.


Wozu dient eine Registrierung von Auslandseinsätzen?

Gemäß der Richtlinie 2014/67/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 kann auch bei kurzfristigen Montage- oder Projekteinsätzen innerhalb Europas bereits eine Registrierungspflicht bestehen.

Ziele der Richtlinie sind die Verbesserung der Umsetzung und der praktischen Anwendung der Richtlinie über die Entsendung von Mitarbeitern (Richtlinie 96/71/EG). Dies soll zum Schutz der entsendeten Mitarbeiter und unlauteren Wettbewerb durch Niedriglöhne innerhalb der EU unterbinden.

Wo und wann muss ein Einsatz gemeldet werden?

Deutsche Unternehmen, die Arbeitnehmer in andere Mitgliedstaaten entsenden, müssen diese vor Aufnahme der Tätigkeit bei den zuständigen Behörden melden. Dabei gelten in jedem Land andere Vorschriften, Fristen und Registrierungswege.

Bei fehlender Meldung einer Entsendung oder Dienstreise können Geldstrafen, Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen verhangen werden. Verstärkte Kontrollen sind bereits vor Ort zu verzeichnen, z. B. an Flughäfen, in Hotels und bei Messen.

Hinweis: Ein Bestandteil der EU-Registrierung ist die A1-Bescheinigung. Welche gesetzlichen Regelungen Sie hierbei beachten müssen und wie Sie Ihren Antrag stellen können, erfahren Sie hier.
 

Die Beauftragung zur Registrierung erfolgt innerhalb unseres Buchungsportals. Die Durchführung der Registrierung wird durch unseren Partner IAC Unternehmensberatung GmbH vorgenommen, welcher auch Ihr Ansprechpartner bei möglichen Rückfragen vor oder während des Prozesses ist. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt über die BUSINESS VISUM GmbH.
 

Was übernimmt die IAC?

Unsere Beratungsleistung geht dahin, dass wir sie bei der Abwicklung dieser Registrierungseinsätze unterstützen. Die Unterstützung geht von der Beratung zur Durchführung der Registrierung bis hin zu der administrativen Abwicklung Ihrer Einsätze im Bereich der Registrierungspflicht in den einzelnen Ländern. Genauer gehören zu unseren Aufgaben:

  • Überprüfung, ob eine Meldepflicht besteht
  • Erstellung der erforderlichen Meldungen (falls notwendig)
  • ggf. Erstregistrierung des Unternehmens in dem jeweiligen Portal
  • ggf. Stellung eines erforderlichen Repräsentanten

Sofern aufgrund der Registrierungspflicht in einem Land ein lokaler Ansprechpartner zur Verfügung gestellt werden muss und Sie in diesem Land selbst keinen Ansprechpartner im Unternehmen zur Verfügung stehen haben, können wir dies über unser Netzwerk ebenfalls sicherstellen.

Benötigen Sie eine EU-Registrierung?

Unter folgendem link können Sie nachprüfen, ob in Ihrem Fall eine EU-Registrierung notwendig ist.

Hier gehts zur Vorabprüfung ->

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema EU-Registrierung?

Dann wenden Sie sich gerne über unser Kontaktformular an uns und unsere Experten helfen Ihnen umgehend weiter!  

Sie möchten die Beantragung Ihrer EU-Registrierung kostenpflichtig bei uns in Auftrag geben?

Dann registrieren Sie sich jetzt in unserem Buchungsportal EASY ACCESS und wir regeln alles weitere für Sie. Die Anmeldung selbst ist und bleibt für Sie natürlich kostenlos.

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Sie wollen mehr wissen? Nehmen Sie Kontakt mit den Spezialisten für Meldeprozesse auf.

Tel.: +49 30 26 39 30-170

E-Mail: entsendung[at]business-visum.de