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16.12.2024
Verlängerung der K-ETA-Befreiung bis 31.12.2025
Korea (Süd)
Die ursprünglich bis zum 31.12.2024 befristete Befreiung von der K-ETA-Pflicht für Reisende ausgewählter Nationalitäten (unter anderem Deutschland) wurde nun doch um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert.
Die koreanischen Behörden weisen darauf hin, dass ein K-ETA weiterhin beantragt werden kann und ein beschleunigtes Einreiseverfahren mit sich bringt.