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Einreise ab dem 1. November 2021 nur noch mit vollständiger Impfung möglich
Für Reisende ab 17 Jahren, die keine Staatsbürger Neuseelands sind, gilt ab dem 1. November 2021 für die Einreise eine Impfpflicht. Die letzte Impfdosis zur vollständigen Impfung muss hierbei mindestens 14 Tage zurückliegen.
Reisende, die aus medizinischen Gründen von dieser Impfpflicht ausgeschlossen sind, müssen dies entsprechend beweisen können.
Teilweise Schwierigkeiten beim Check-In mit ESTA
Uns erreichen immer wieder Hinweise von Reisenden mit gültigem ESTA, die beim Check-in die Mitteilung erhalten, dass kein gültiges ESTA vorliegt. Leider haben wir derzeit keine Informationen, woran das liegt. Sie können jedoch vor Ort am Flughafen ein neues ESTA beantragen. In den meisten Fällen werden die Neubeantragungen innerhalb von einer Stunde genehmigt. Für die Neubeantragung benötigen Sie eine Kreditkarte zur Begleichung der ESTA-Gebühr von 14 US Dollar.
Beantragung nur noch elektronisch als E-Visa möglich
Die Botschaft Guinea hat mitgeteilt, dass keine Botschaftsvisa mehr ausgestellt werden. Die Anträge müssen nun online unter www.paf.gov.gn./visa gestellt werden.
Reisepass seit 01.10.2021 bei Einreise notwendig
Ab sofort benötigen Reisende bei der Einreise in das Vereinigte Königreich einen Reisepass. Die Einreise mit einen Personalausweis ist seit dem 01.10.2021 nicht mehr möglich. Des Weiteren besteht trotz BREXIT ein Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland, so dass für Dienstreisen nach Großbritannien weiterhin eine A1 benötigt wird. Die sogenannte EU-Meldepflicht hingegen entfällt.
Wiedereinführung der Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken
Ab dem 29.09.2021 sind Antragsteller wieder zur Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtet. Die Fingerabdrücke werden bei Antragstellung im jeweiligen chinesischen Application Center abgegeben.
Nähre Informationen finden Sie in den China-Visabestimmungen auf unserer Homepage.
Covid19 Einreisebeschränkung teilweise aufgehoben
Ab November 2021 soll die Einreisebeschränkung u.a. für Reisende aus Europa für geimpfte Personen aufgehoben oder gelockert werden. Bitte beachten Sie, dass es seitens der USA bis jetzt keine konkreten Angaben zu Terminen und weiteren Besonderheiten gibt. Ebenso ist noch nicht bekannt, wie die Verfahrensweisen für nicht-geimpfte oder genesene Reisende sein wird und wie es mit der NIE-Bescheinigung weiter geht.
Sobald es konkrete Richtlinien gibt, informieren wir Sie hier.
Visafreie Einreise wieder möglich
Die seit dem 13. April 2020 aufgrund von Covid-19 geltende vorübergehende Aussetzung der visumsfreien Einreise wird für die EU und den Schengen-Raum ab dem 1. September 2021 aufgehoben.
Dies betrifft folgende Länder:
- Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Mit der Aufhebung der vorübergehenden Aussetzung der visumsfreien Einreise werden Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage) wieder ohne Visum möglich sein. Allerdings muss die elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Website (www.k-eta.go.kr) oder die K-ETA App beantragt werden.
Auch in Berlin und Frankfurt ab sofort Impfnachweis erforderlich
Ab sofort muss auch bei der Beantragung eines Visums in Berlin und Frankfurt ein vollständiger COVID-19 Impfnachweis vorgelegt werden. Dazu zählen auch hier entweder ein digitales EU-Impfzertifikat für beide Impfungen oder der gelbe Impfpass im Original und eine Kopie davon. Die vollständige Impfung (zweiter Impftermin) muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
E-Visa für Äthiopien wieder möglich
E-Visa und Verlängerungen selbiger können ab sofort wieder beantragt werden.
In München und Hamburg ab sofort ein Impfnachweis erforderlich
Ab sofort muss bei der Beantragung eines Visums ein vollständiger COVID-19 Impfnachweis vorgelegt werden. Dazu zählen entweder ein digitales EU-Impfzertifikat für beide Impfungen oder der gelbe Impfpass im Original und eine Kopie davon. Die vollständige Impfung (zweiter Impftermin) muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
