Übersetzungen
In der Zusammenarbeit mit Konsulaten und Botschaften kommt es vor, dass den Landesvertretungen Dokumente in der jeweiligen Amtssprache des Ziellandes eingereicht werden müssen. Es kann sich um Schriftstücke im Zusammenhang mit der Beantragung eines speziellen Visums handeln (beglaubigte Einladungen, Heiratsurkunden, Handelsregisterauszüge etc.) oder um Unterlagen, die zur Legalisation eingereicht werden (Vollmachten, Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen o.Ä.).
Nicht jeder hat sofort einen Übersetzer zur Hand. Zumal dieser je nach Dokument und Vorgabe des Ziellandes als vereidigter Übersetzer zugelassen sein muss. Gerade im Bereich der zu beglaubigenden Urkunden kommt es auf professionelle Arbeit an, da Ungenauigkeiten von den Behörden nicht anerkannt werden.
BUSINESS VISUM unterstützt Sie durch anerkannte und auf Wunsch vereidigte Übersetzer in allen Bereichen; auch unabhängig von der Herkunfts- und Zielsprache. Ganz unkompliziert und sehr schnell. Falls die Unterlagen direkt in einem Konsulat eingereicht werden müssen, haben Sie den Vorteil der kurzen Wege und Leistungen aus einer Hand.
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