E-Visum - einfach, schnell und unkompliziert!

In der heutigen Zeit laufen viele Aspekte einer Reise digitalisiert ab. So haben Sie bei der Beantragung eines Visums in einigen Ländern die Möglichkeit, ein sogenanntes E-Visum anzufordern. In manchen Ländern gibt es mittlerweile nur noch E-Visa.

Welche Anforderungen Sie hierbei erfüllen müssen und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.


Was ist ein E-Visum? 

E-Visa sind die elektronische Form der „traditionellen“ Reisepassvisa. Sie werden vollständig digital beantragt und genehmigt. Gängige Bezeichnungen für das digitale Visum sind: E-Visum, EVisa, Electronic Visa.

Die Beantragung findet beim E-Visum häufig bei den Ministerien bzw. Immigrationsbehörden der jeweiligen Länder statt. Sie können hier Ihre Antragsdaten und Dokumente in einem Online-Verfahren ganz einfach bei den zuständigen Behörden hinterlegen.

Was sind die Vorteile eines E-Visums?

Ein E-Visum zu beantragen kann einige Vorteile mit sich bringen. Diese sind unter anderem:

  • Sie müssen Ihren Reisepass nicht verschicken und laufen so keine Gefahr mehr ihn auf dem Postweg zu verlieren.
  • Sie müssen Ihr Visum nicht persönlich in der konsularischen Vertretung ausfüllen und sparen viel (Zeit-)Aufwand.
  • Der ganze Beantragungsprozess läuft deutlich schneller ab und Sie sparen Gebühren.
  • Das E-Visum kostet weniger als das normale Visum.
  • Sie können mehrere Visa für verschiedene Länder gleichzeitig beantragen.


Unter welchen Voraussetzungen können Sie ein E-Visum beantragen?

Zum jetzigen Zeitpunkt können Staatsbürger aus 162 Ländern für aktuell 28 Staaten digital ein E-Visum beantragen.

Das E-Visum kann unabhängig vom Nachweis des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes zum Zeitpunkt der Beantragung flexibel und von jedem Ort der Welt aus erworben werden.

Prüfen Sie vorab, ob Sie ein E-Visum für Ihr Reiseziel beantragen können.

Besuchen Sie hierzu einfach unsere Übersicht unter Visum- bestimmungen und Sie erfahren, ob Sie für Ihr Zielland ein E-Visum beantragen können und welche Schritte dazu dann nötig sind. Bitte beachten Sie, dass ein E-Visum nicht zwangsläufig mit einem Reisepassvisum gleichzusetzen ist. Entsprechende Hinweise finden Sie in unseren Einreisebestimmungen. 

Hier geht's zu den Visumbestimmungen ->

Was unterscheidet eine ETA oder ESTA Einreisegenehmigung von einem E-Visum?

Es kommt häufiger vor, dass das E-Visum mit der ETA/ESTA verwechselt wird. Beide regeln zwar die Einreise in Ihr Zielland, Ihnen liegt allerdings eine völlig unterschiedliche Gesetzeslage und damit Einsatzform zugrunde.  

Bei ETA und ESTA handelt es sich um eine elektronische Einreisegenehmigung bzw. eine Reiseerlaubnis. Ihre Einholung ist im Vorfeld einer Reise verpflichtend für Nationalitäten, die offiziell keiner Visumpflicht für die ausstellenden Länder unterliegen. 

Die Begriffe ETA und ESTA bedeuten im deutschen das Gleiche:

  • ETA = Electronic Travel Authorization (elektronische Einreisegenehmigung)
  • ESTA = Electronic System for Travel Authorization (elektronische Einreisegenehmigung)

Erst die erhaltene ETA/ESTA erlaubt es Ihnen, ein Flugzeug zu besteigen und Ihre Reise anzutreten, da die Fluggesellschaften Sie ohne diese Genehmigung nicht befördern.

Über die eigentliche Einreise entscheiden die Grenzbeamten des jeweiligen Landes vor Ort. Dies gilt für alle Länder weltweit, auch bei Vorlage eines Botschaftsvisums oder E-Visums.

Wichtig: Eine ETA/ESTA Einreisegenehmigung ist kein Visum und kann ein solches auch aus rechtlichen Gründen nicht ersetzen. Reisende, die bereits im Besitz eines gültigen Visums sind, können mit diesem weiterhin zweckgebunden reisen und müssen zusätzlich keine Einreisegenehmigung beantragen.


Prüfen Sie jetzt in den Visumbestimmungen, ob Sie ein E-Visum für Ihr Reiseziel beantragen können.

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