Legalisation

Beglaubigung / Legalisation

Sie möchten wissen, welche Dokumente, legalisiert werden müssen und welche Voraussetzungen für die Beglaubigung erforderlich sind? Dann geben Sie hier das Zielland ein.

Bestimmungen zur Legalisation für Turkmenistan

Gebietszuständigkeiten:

Botschaft von Turkmenistan in Berlin: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, , Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

Konsulat von Turkmenistan in Frankfurt: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Botschaftsanforderungen:

Die Botschaft benötigt eine Kopie des zu legalisierenden Dokumentes und ein Begleitschreiben mit Angabe des Legalisierungszweckes und des zuständigen Ansprechpartners.

Folgendes ist zu beachten:

  • Deutsch- oder englischsprachige Handels- oder Geschäftsdokumente, die bereits von der IHK bzw. vom Landgericht beglaubigt worden sind, müssen zusätzlich von einem vereidigten Dolmetscher in russischer Sprache übersetzt werden. Die dem Originaldokument  angeheftete Übersetzung muss auch vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden!
  • Die Botschaft verlangt für ihr Archiv notariell beglaubigte und in Russisch übersetzte Kopien des zu legalisierenden Dokumentes und des aktuellen Handelsregisterauszuges der deutschen Firma. Diese Kopien müssen auch gebunden sein.

Bearbeitungszeit in der Botschaft:

  • 7-10 Arbeitstage

Botschaftsgebühren:

  • Für alle Dokumente: 40,00 €

Erforderliche Vorbeglaubigung/en:

Folgende Handelsdokumente müssen bei der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden

  • Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Preislisten, Zertifikate

Folgende Dokumente müssen beim zuständigen Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden:

  • Vollmachten (Power of Attorney)
  • Agenturverträge (Agency Agreement), Bestätigungen und Änderungen derselben 
  • Handelsregisterauszüge
  • Patente
  • Verpflichtungserklärungen
  • Bewerbungen für Ausschreibungen
  • amtliche Übersetzungen

Wählen Sie aus unseren Leistungen für Turkmenistan

Fotoservice

Fotoservice

Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Foto den Ansprüchen der Botschaft entspricht und Ihr Visum ohne Verzögerung, aufgrund abweichender Qualitäts- oder Formats Vorgaben, genehmigt wird?

Dann nutzen Sie den BUSINESS VISUM Fotoservice!

Wir bitten Sie zu beachten:  Das Foto muss zum Zweck der Visumbeantragung den offiziellen biometrischen Anforderungen entsprechen.

Ein biometrisches Foto erkennen Sie an folgenden Kriterien:

  • Der Bildhintergrund ist einfarbig (weiß/hellgrau) und zeigt keinerlei Gegenstände oder Muster.
  • Die Kopfposition ist zur Kamera ausgerichtet (eine automatisierte biometrische Identifizierung über das Gesicht und die Iris des Auges wäre möglich).
  • Die Mimik der dargestellten Person ist neutral bis ernst (bei einem Lächeln muss der Mund geschlossen sein!).
  • Der Blick ist direkt nach vorne in die Kamera gerichtet (weder zur Seite noch nach oben oder unten!).

Übermitteln Sie uns das Foto ganz einfach digital. Wir bearbeiten Fotogrößen, duplizieren und drucken Ihre Passfotos in benötigter Anzahl und erforderlicher Qualität.

Ein Auszug aus unserer Preisliste:

  1. Foto duplizieren = 21,90 € inkl. MwSt. (netto = 18,40 €)
  2. Foto bearbeiten = ab 37,49 € inkl. MwSt. (netto = 31,50 €)
  3. Foto drucken = 21,90 € inkl. MwSt. (netto = 18,40 €)
Antragshilfe

Antragshilfe

Die Antragshilfe bietet Ihnen BUSINESS VISUM aus zwei Gründen an:

  • Der Visumantrag ist unter Umständen mehrseitig mit vielen Fragen und/oder kompliziert auszufüllen. Häufig sind die gestellten Fragen sehr komplex. Dies kostet den Ungeübten viel Zeit.

    und/oder
     
  • Der Antragsprozess läuft online über einen Server des Ziellandes, mit häufigen Verbindungsabbrüchen oder Stopps im Prozess, weil man im Antrag etwas nicht so ausgefüllt hat, wie die Botschaft das möchte.

Wir nehmen Ihnen diese Tätigkeit gerne ab.
Wir sind erfahren im tagtäglichen Umgang mit diesen Anträgen, sowohl offline wie online.
Wir wissen, welches Kästchen wie ausgefüllt sein muss, damit der Antrag nicht nur angenommen, sondern das Visum auch erfolgreich bewilligt wird.

Das Verfahren der Antragshilfe läuft wie folgt ab:

  1. Sie erstellen einen Auftrag im Portal Easy Access und wählen bei "Buchungsoption" für das entsprechende Land den Punkt "Ausfüllen des Onlineantrages durch Business Visum" aus. Anschließend füllen Sie unter "Antragsdaten" das Formular aus und laden notwendige Dokumente hoch.
     
  2. Wir erstellen den Visumantrag (online oder offline) und senden ihn dem Reisenden zu, damit er den Antrag im Original unterschreiben kann. Diesen schickt er uns zusammen mit allen anderen Dokumenten zur Visumbeschaffung zu. In der Folge startet unser üblicher Visumbeschaffungsprozess.

Die Geschwindigkeit der Antragshilfe können Sie je nach gewünschter Dringlichkeit selbst bestimmen.

Legalisation

Legalisation

Der Fachbegriff „Legalisation“ umschreibt eine Beglaubigung. Man versteht darunter ein förmliches Verfahren durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates. Es dient der Beweisführung, dass eine ausländische öffentliche Urkunde  echt ist und bestätigt

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat
  • und ggfs. die Echtheit des Siegels/Stempels.

Dadurch wird eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde gleichgestellt und somit anerkannt.

Dies gilt in beide Richtungen – also wird z.B. ein deutsches Dokument durch die Legalisation in dem Land anerkannt, in dem es zur Nutzung kommen soll bzw. könnte umgekehrt ein chinesisches Dokument durch die deutsche Botschaft in Peking legalisiert werden.

Wir übernehmen für Sie gerne alle Arbeitsschritte, die zur Legalisation eines Dokumentes nötig sind, je nach Dokumentenart und Standort in Deutschland auch inklusive der Vorbeglaubigung durch weitere Institutionen, wie z.B. Notar, IHK, Landgericht, BVA (soweit erforderlich).

Gängige zu legalisierende Dokumente sind Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Verträge, Vollmachten, Ausführdokumente und im persönlichen Bereich Adoptionsunterlagen, Heirats- und Geburtsurkunden, Diplome oder medizinische Unterlagen.

Ob und welche Vorbeglaubigung - je nach Dokumententyp und Zielland - benötigt wird, entnehmen Sie bitte den Länderbestimmungen.

Übersetzung

Übersetzung

In der Zusammenarbeit mit Konsulaten und Botschaften kommt es vor, dass den Landesvertretungen Dokumente in der jeweiligen Amtssprache des Ziellandes eingereicht werden müssen. Es kann sich um Schriftstücke im Zusammenhang mit der Beantragung eines speziellen Visums handeln (beglaubigte Einladungen, Heiratsurkunden, Handelsregisterauszüge etc.) oder um Unterlagen, die zur Legalisation eingereicht werden (Vollmachten, Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen o.Ä.).

Nicht jeder hat sofort einen Übersetzer zur Hand. Zumal dieser je nach Dokument und Vorgabe des Ziellandes als vereidigter Übersetzer zugelassen sein muss. Gerade im Bereich der zu beglaubigenden Urkunden kommt es auf professionelle Arbeit an, da Ungenauigkeiten von den Behörden nicht anerkannt werden.

BUSINESS VISUM unterstützt Sie durch anerkannte und auf Wunsch vereidigte Übersetzer in allen Bereichen; auch unabhängig von der Herkunfts- und Zielsprache. Ganz unkompliziert und sehr schnell.  Falls die Unterlagen direkt in einem Konsulat eingereicht werden müssen, haben Sie den Vorteil der kurzen Wege und Leistungen aus einer Hand.

Versicherung

Versicherung

Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur

Die Botschaft der russischen Föderation sowie einige andere osteuropäische Staaten und in Ausnahmefällen China verlangen zur Visumbeantragung zwingend den Nachweis einer Reisekrankenversicherung.

Eine solche Versicherung können Sie über unseren Partner CARE CONCEPT AG abschließen.

Die Care Concept AG hat sich auf die Versicherung von Personen im Ausland spezialisiert. Es können Deutsche und Österreicher im weltweiten Ausland ebenso versichert werden wie Ausländer in Europa. Die Versicherungsprodukte umfassen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sowie Assistance-Dienstleistungen wie z. B. die Organisation des medizinisch notwendigen Rücktransportes aus dem Ausland ins Heimatland.

Wir empfehlen unseren Kunden, die sich für beliebig viele Aufenthalte pro Jahr mit jeweils bis zu 56 Tagen in Russland aufhalten werden, den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit dem Tarif „Care Holiday“. Dieser Tarif kostet für Reisende bis zum Alter von 64 Jahren nur 10,90 € pro Jahr.

Aber auch andere Tarife wie der „Care Travel“ oder auch der „Care Expatriate“ (für Mitarbeiterentsendungen bis zu 5 Jahren) könnten für Sie interessant sein. Bei allen Tarifen achtet unser Partner darauf, Ihnen ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis zu bieten.

In jedem Fall für Sie wichtig: Der Antrag ist schnell und problemlos in wenigen Schritten auszufüllen. Der Versicherungsnachweis geht BUSINESS VISUM unmittelbar zu, so dass wir ohne zeitliche Verluste sofort mit der Visumbeantragung starten bzw. fortfahren können.

Besuchen Sie für weitere Informationen die Webseite unseres Partners CARE CONCEPT.

Dort können Sie dann unmittelbar mit dem Ausfüllen des Versicherungsantrags beginnen.

Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Foto den Ansprüchen der Botschaft entspricht und Ihr Visum ohne Verzögerung, aufgrund abweichender Qualitäts- oder Formats Vorgaben, genehmigt wird?

Dann nutzen Sie den BUSINESS VISUM Fotoservice!

Wir bitten Sie zu beachten:  Das Foto muss zum Zweck der Visumbeantragung den offiziellen biometrischen Anforderungen entsprechen.

Ein biometrisches Foto erkennen Sie an folgenden Kriterien:

  • Der Bildhintergrund ist einfarbig (weiß/hellgrau) und zeigt keinerlei Gegenstände oder Muster.
  • Die Kopfposition ist zur Kamera ausgerichtet (eine automatisierte biometrische Identifizierung über das Gesicht und die Iris des Auges wäre möglich).
  • Die Mimik der dargestellten Person ist neutral bis ernst (bei einem Lächeln muss der Mund geschlossen sein!).
  • Der Blick ist direkt nach vorne in die Kamera gerichtet (weder zur Seite noch nach oben oder unten!).

Übermitteln Sie uns das Foto ganz einfach digital. Wir bearbeiten Fotogrößen, duplizieren und drucken Ihre Passfotos in benötigter Anzahl und erforderlicher Qualität.

Ein Auszug aus unserer Preisliste:

  1. Foto duplizieren = 21,90 € inkl. MwSt. (netto = 18,40 €)
  2. Foto bearbeiten = ab 37,49 € inkl. MwSt. (netto = 31,50 €)
  3. Foto drucken = 21,90 € inkl. MwSt. (netto = 18,40 €)

Die Antragshilfe bietet Ihnen BUSINESS VISUM aus zwei Gründen an:

  • Der Visumantrag ist unter Umständen mehrseitig mit vielen Fragen und/oder kompliziert auszufüllen. Häufig sind die gestellten Fragen sehr komplex. Dies kostet den Ungeübten viel Zeit.

    und/oder
     
  • Der Antragsprozess läuft online über einen Server des Ziellandes, mit häufigen Verbindungsabbrüchen oder Stopps im Prozess, weil man im Antrag etwas nicht so ausgefüllt hat, wie die Botschaft das möchte.

Wir nehmen Ihnen diese Tätigkeit gerne ab.
Wir sind erfahren im tagtäglichen Umgang mit diesen Anträgen, sowohl offline wie online.
Wir wissen, welches Kästchen wie ausgefüllt sein muss, damit der Antrag nicht nur angenommen, sondern das Visum auch erfolgreich bewilligt wird.

Das Verfahren der Antragshilfe läuft wie folgt ab:

  1. Sie erstellen einen Auftrag im Portal Easy Access und wählen bei "Buchungsoption" für das entsprechende Land den Punkt "Ausfüllen des Onlineantrages durch Business Visum" aus. Anschließend füllen Sie unter "Antragsdaten" das Formular aus und laden notwendige Dokumente hoch.
     
  2. Wir erstellen den Visumantrag (online oder offline) und senden ihn dem Reisenden zu, damit er den Antrag im Original unterschreiben kann. Diesen schickt er uns zusammen mit allen anderen Dokumenten zur Visumbeschaffung zu. In der Folge startet unser üblicher Visumbeschaffungsprozess.

Die Geschwindigkeit der Antragshilfe können Sie je nach gewünschter Dringlichkeit selbst bestimmen.

Der Fachbegriff „Legalisation“ umschreibt eine Beglaubigung. Man versteht darunter ein förmliches Verfahren durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates. Es dient der Beweisführung, dass eine ausländische öffentliche Urkunde  echt ist und bestätigt

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat
  • und ggfs. die Echtheit des Siegels/Stempels.

Dadurch wird eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde gleichgestellt und somit anerkannt.

Dies gilt in beide Richtungen – also wird z.B. ein deutsches Dokument durch die Legalisation in dem Land anerkannt, in dem es zur Nutzung kommen soll bzw. könnte umgekehrt ein chinesisches Dokument durch die deutsche Botschaft in Peking legalisiert werden.

Wir übernehmen für Sie gerne alle Arbeitsschritte, die zur Legalisation eines Dokumentes nötig sind, je nach Dokumentenart und Standort in Deutschland auch inklusive der Vorbeglaubigung durch weitere Institutionen, wie z.B. Notar, IHK, Landgericht, BVA (soweit erforderlich).

Gängige zu legalisierende Dokumente sind Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Verträge, Vollmachten, Ausführdokumente und im persönlichen Bereich Adoptionsunterlagen, Heirats- und Geburtsurkunden, Diplome oder medizinische Unterlagen.

Ob und welche Vorbeglaubigung - je nach Dokumententyp und Zielland - benötigt wird, entnehmen Sie bitte den Länderbestimmungen.

In der Zusammenarbeit mit Konsulaten und Botschaften kommt es vor, dass den Landesvertretungen Dokumente in der jeweiligen Amtssprache des Ziellandes eingereicht werden müssen. Es kann sich um Schriftstücke im Zusammenhang mit der Beantragung eines speziellen Visums handeln (beglaubigte Einladungen, Heiratsurkunden, Handelsregisterauszüge etc.) oder um Unterlagen, die zur Legalisation eingereicht werden (Vollmachten, Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen o.Ä.).

Nicht jeder hat sofort einen Übersetzer zur Hand. Zumal dieser je nach Dokument und Vorgabe des Ziellandes als vereidigter Übersetzer zugelassen sein muss. Gerade im Bereich der zu beglaubigenden Urkunden kommt es auf professionelle Arbeit an, da Ungenauigkeiten von den Behörden nicht anerkannt werden.

BUSINESS VISUM unterstützt Sie durch anerkannte und auf Wunsch vereidigte Übersetzer in allen Bereichen; auch unabhängig von der Herkunfts- und Zielsprache. Ganz unkompliziert und sehr schnell.  Falls die Unterlagen direkt in einem Konsulat eingereicht werden müssen, haben Sie den Vorteil der kurzen Wege und Leistungen aus einer Hand.

Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur

Die Botschaft der russischen Föderation sowie einige andere osteuropäische Staaten und in Ausnahmefällen China verlangen zur Visumbeantragung zwingend den Nachweis einer Reisekrankenversicherung.

Eine solche Versicherung können Sie über unseren Partner CARE CONCEPT AG abschließen.

Die Care Concept AG hat sich auf die Versicherung von Personen im Ausland spezialisiert. Es können Deutsche und Österreicher im weltweiten Ausland ebenso versichert werden wie Ausländer in Europa. Die Versicherungsprodukte umfassen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sowie Assistance-Dienstleistungen wie z. B. die Organisation des medizinisch notwendigen Rücktransportes aus dem Ausland ins Heimatland.

Wir empfehlen unseren Kunden, die sich für beliebig viele Aufenthalte pro Jahr mit jeweils bis zu 56 Tagen in Russland aufhalten werden, den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit dem Tarif „Care Holiday“. Dieser Tarif kostet für Reisende bis zum Alter von 64 Jahren nur 10,90 € pro Jahr.

Aber auch andere Tarife wie der „Care Travel“ oder auch der „Care Expatriate“ (für Mitarbeiterentsendungen bis zu 5 Jahren) könnten für Sie interessant sein. Bei allen Tarifen achtet unser Partner darauf, Ihnen ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis zu bieten.

In jedem Fall für Sie wichtig: Der Antrag ist schnell und problemlos in wenigen Schritten auszufüllen. Der Versicherungsnachweis geht BUSINESS VISUM unmittelbar zu, so dass wir ohne zeitliche Verluste sofort mit der Visumbeantragung starten bzw. fortfahren können.

Besuchen Sie für weitere Informationen die Webseite unseres Partners CARE CONCEPT.

Dort können Sie dann unmittelbar mit dem Ausfüllen des Versicherungsantrags beginnen.

Was versteht man unter Legalisation?

Der Fachbegriff „Legalisation“ umschreibt eine Beglaubigung. Man versteht darunter ein förmliches Verfahren durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates. Es dient der Beweisführung, dass eine ausländische öffentliche Urkunde  echt ist und bestätigt 

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat
  • und ggf. die Echtheit des Siegels/Stempels.

Dadurch wird eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde gleichgestellt und somit anerkannt.

Dies gilt in beide Richtungen – also wird z.B. ein deutsches Dokument durch die Legalisation in dem Land anerkannt, in dem es zur Nutzung kommen soll bzw. könnte umgekehrt ein chinesisches Dokument durch die deutsche Botschaft in Peking legalisiert werden.

Wir übernehmen für Sie gerne alle Arbeitsschritte, die zur Legalisation eines Dokumentes nötig sind, je nach Dokumentenart und Standort in Deutschland auch inklusive der Vorbeglaubigung durch weitere Institutionen, wie z.B. Notar, IHK, Landgericht, BVA (soweit erforderlich).

Sofern die einzureichenden Dokumente in Landessprache vorgelegt werden müssen, bieten wir Ihnen gerne unseren Übersetzungsservice. Wir arbeiten mit führenden Übersetzungsinstituten zusammen, die Ihre Unterlagen schnell und professionell übersetzen können.

Gängige zu legalisierende Dokumente sind Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Verträge, Vollmachten, Ausführdokumente und im persönlichen Bereich Adoptionsunterlagen, Heirats- und Geburtsurkunden, Diplome oder medizinische Unterlagen.

Ob und welche Vorbeglaubigung - je nach Dokumententyp und Zielland - benötigt wird, entnehmen Sie bitte den Legalisationsbestimmungen des Ziellandes.

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Gerne beraten wir Sie auch vorab telefonisch.

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