Visumbestimmungen
Länderinformationen
Sie möchten wissen, ob ein Visum benötigt wird, bestimmte Impfungen empfohlen werden oder sonstige Einreisebestimmungen gelten? Dann geben Sie hier das Zielland ein.
Einreisebestimmungen
Länderinformationen für Dominikanische Republik
Dominikanische Republik Elektronisches Ein- und Ausreiseformular
Alle ausländischen und dominikanischen Passagiere, die mit kommerziellen Flügen in die Dominikanische Republik einreisen oder diese verlassen, müssen das elektronische Ein- und Ausreiseformular (= elektronisches Ticket zur Ein- oder Ausreise) ausfüllen.
Das elektronische Ticket ist ein digitales Formular, das von mehreren Institutionen in der Dominikanischen Republik gefordert wird, um in das Staatsgebiet einzureisen oder es zu verlassen.
Für die Zoll- und Einwanderungsbehörde sowie für das Gesundheitsministerium muss jeder Passagier die Informationen auf dem elektronischen Ticket gemäß des dominikanischen Gesetzes 285-04, 115-17, 72-02 und 226-6 wahrheitsgemäß vervollständigen.
Bitte beachten Sie, dass das elektronische Ticket jeweils für die Einreise und die Ausreise separat ausgefüllt werden muss.
Gern übernimmt Business Visum die Beantragung des elektronischen Tickets mit QR-Code zur Vorlage bei Ein- und Ausreise für Sie.
Ihr Vorteil: Konzentrieren Sie sich in Ruhe auf Ihre Reisevorbereitung. Die Erfassung aller notwendigen Daten im digitalen Formular zur Ein- oder Ausreise behalten wir für Sie im Blick!
Die Beauftragung erfolgt wie gewohnt über unser Buchungsportal Easy Access.
Wählen Sie aus unseren Leistungen für Dominikanische Republik
Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Foto den Ansprüchen der Botschaft entspricht und Ihr Visum ohne Verzögerung, aufgrund abweichender Qualitäts- oder Formats Vorgaben, genehmigt wird?
Dann nutzen Sie den BUSINESS VISUM Fotoservice!
Wir bitten Sie zu beachten: Das Foto muss zum Zweck der Visumbeantragung den offiziellen biometrischen Anforderungen entsprechen.
Ein biometrisches Foto erkennen Sie an folgenden Kriterien:
- Der Bildhintergrund ist einfarbig (weiß/hellgrau) und zeigt keinerlei Gegenstände oder Muster.
- Die Kopfposition ist zur Kamera ausgerichtet (eine automatisierte biometrische Identifizierung über das Gesicht und die Iris des Auges wäre möglich).
- Die Mimik der dargestellten Person ist neutral bis ernst (bei einem Lächeln muss der Mund geschlossen sein!).
- Der Blick ist direkt nach vorne in die Kamera gerichtet (weder zur Seite noch nach oben oder unten!).
Übermitteln Sie uns das Foto ganz einfach digital. Wir bearbeiten Fotogrößen, duplizieren und drucken Ihre Passfotos in benötigter Anzahl und erforderlicher Qualität.
Ein Auszug aus unserer Preisliste:
- Foto duplizieren = 21,90 € inkl. MwSt. (netto = 18,40 €)
- Foto bearbeiten = ab 37,49 € inkl. MwSt. (netto = 31,50 €)
- Foto drucken = 21,90 € inkl. MwSt. (netto = 18,40 €)

Der Fachbegriff „Legalisation“ umschreibt eine Beglaubigung. Man versteht darunter ein förmliches Verfahren durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates. Es dient der Beweisführung, dass eine ausländische öffentliche Urkunde echt ist und bestätigt
- die Echtheit der Unterschrift,
- die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat
- und ggfs. die Echtheit des Siegels/Stempels.
Dadurch wird eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde gleichgestellt und somit anerkannt.
Dies gilt in beide Richtungen – also wird z.B. ein deutsches Dokument durch die Legalisation in dem Land anerkannt, in dem es zur Nutzung kommen soll bzw. könnte umgekehrt ein chinesisches Dokument durch die deutsche Botschaft in Peking legalisiert werden.
Wir übernehmen für Sie gerne alle Arbeitsschritte, die zur Legalisation eines Dokumentes nötig sind, je nach Dokumentenart und Standort in Deutschland auch inklusive der Vorbeglaubigung durch weitere Institutionen, wie z.B. Notar, IHK, Landgericht, BVA (soweit erforderlich).
Gängige zu legalisierende Dokumente sind Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Verträge, Vollmachten, Ausführdokumente und im persönlichen Bereich Adoptionsunterlagen, Heirats- und Geburtsurkunden, Diplome oder medizinische Unterlagen.
Ob und welche Vorbeglaubigung - je nach Dokumententyp und Zielland - benötigt wird, entnehmen Sie bitte den Länderbestimmungen.

In der Zusammenarbeit mit Konsulaten und Botschaften kommt es vor, dass den Landesvertretungen Dokumente in der jeweiligen Amtssprache des Ziellandes eingereicht werden müssen. Es kann sich um Schriftstücke im Zusammenhang mit der Beantragung eines speziellen Visums handeln (beglaubigte Einladungen, Heiratsurkunden, Handelsregisterauszüge etc.) oder um Unterlagen, die zur Legalisation eingereicht werden (Vollmachten, Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen o.Ä.).
Nicht jeder hat sofort einen Übersetzer zur Hand. Zumal dieser je nach Dokument und Vorgabe des Ziellandes als vereidigter Übersetzer zugelassen sein muss. Gerade im Bereich der zu beglaubigenden Urkunden kommt es auf professionelle Arbeit an, da Ungenauigkeiten von den Behörden nicht anerkannt werden.
BUSINESS VISUM unterstützt Sie durch anerkannte und auf Wunsch vereidigte Übersetzer in allen Bereichen; auch unabhängig von der Herkunfts- und Zielsprache. Ganz unkompliziert und sehr schnell. Falls die Unterlagen direkt in einem Konsulat eingereicht werden müssen, haben Sie den Vorteil der kurzen Wege und Leistungen aus einer Hand.

Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur
Die Botschaft der russischen Föderation sowie einige andere osteuropäische Staaten und in Ausnahmefällen China verlangen zur Visumbeantragung zwingend den Nachweis einer Reisekrankenversicherung.
Eine solche Versicherung können Sie über unseren Partner CARE CONCEPT AG abschließen.
Die Care Concept AG hat sich auf die Versicherung von Personen im Ausland spezialisiert. Es können Deutsche und Österreicher im weltweiten Ausland ebenso versichert werden wie Ausländer in Europa. Die Versicherungsprodukte umfassen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sowie Assistance-Dienstleistungen wie z. B. die Organisation des medizinisch notwendigen Rücktransportes aus dem Ausland ins Heimatland.
Wir empfehlen unseren Kunden, die sich für beliebig viele Aufenthalte pro Jahr mit jeweils bis zu 56 Tagen in Russland aufhalten werden, den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit dem Tarif „Care Holiday“. Dieser Tarif kostet für Reisende bis zum Alter von 64 Jahren nur 10,90 € pro Jahr.
Aber auch andere Tarife wie der „Care Travel“ oder auch der „Care Expatriate“ (für Mitarbeiterentsendungen bis zu 5 Jahren) könnten für Sie interessant sein. Bei allen Tarifen achtet unser Partner darauf, Ihnen ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis zu bieten.
In jedem Fall für Sie wichtig: Der Antrag ist schnell und problemlos in wenigen Schritten auszufüllen. Der Versicherungsnachweis geht BUSINESS VISUM unmittelbar zu, so dass wir ohne zeitliche Verluste sofort mit der Visumbeantragung starten bzw. fortfahren können.
Besuchen Sie für weitere Informationen die Webseite unseres Partners CARE CONCEPT.
Dort können Sie dann unmittelbar mit dem Ausfüllen des Versicherungsantrags beginnen.
