Visumbestimmungen

Länderinformationen

Sie möchten wissen, ob ein Visum benötigt wird, bestimmte Impfungen empfohlen werden oder sonstige Einreisebestimmungen gelten? Dann geben Sie hier das Zielland ein.

Einreisebestimmungen

Länderinformationen für Indonesien

Das müssen Sie vor der Reise wissen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Gesundheitsnachweisen und Einreiseregeln. Die erforderlichen Dokumente bei Visumpflicht sind in den Einreisebestimmungen weiter unten auf dieser Seite übersichtlich für Sie zusammengestellt.


Arrival Card - All Indonesia

Pflichtdokument für jede Einreise über internationale Flughäfen.

  • Seit September 2025: Die Einreisekarte muss online über das Directorate General of Immigration beantragt werden.
  • Frühester Zeitpunkt: ab 3 Tagen vor der Ankunft.
  • Vorteil: Mit der digitalen Einreisekarte entfallen die bisherigen separaten Zoll- und Gesundheitserklärungen (online und in Papierform).

Unser Service: Wir übernehmen für Sie die vollständige Onlinebeantragung.


Wir kümmern uns – Sie profitieren

Einreisedokumente? Fristen? Erledigen wir für Sie – zuverlässig, stressfrei und termingerecht.

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Die Beauftragung erfolgt wie gewohnt über unser Buchungsportal Easy Access.

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E-Visum

E-Visum

Das Verfahren ist wie folgt:

  1. Erfassen Sie einen Auftrag über unser Portal EASY ACCESS unter diesem Link und laden Sie die folgenden Dokumente hoch:
     
    • Reisepass (Datenseite)
    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Flugbestätigung
       
  2. Ihre Unterlagen werden umgehend geprüft. Im Falle von Unstimmigkeiten oder fehlenden Informationen erhalten Sie Rückmeldung durch unser eService-Team.
     
  3. Sobald das E-Visum vorliegt, erhalten Sie dieses als PDF-Datei per E-Mail oder zum Download.

Wichtig zu wissen:

Steuern Sie unsere Bearbeitungszeit nach Ihren ganz individuellen Bedürfnissen! Treffen Sie dafür ganz einfach Ihre Auswahl: Relax (ab 6 Werktage), Express (ab 2 bis 5 Werktage) oder Today (innerhalb 24 Stunden (nur werktags)). 

Zzgl. der Bearbeitungszeiten der Behörden von aktuell 2 Werktagen.

Tarifinformation:

Leistung                   Nettopreis                  Bruttopreis                  
Relax-Service59,90 €71,28 €*
Express-Service89,90 €106,98 €*
Today-Service124,90 €148,63 €*


*der Preis gilt pro Visum zzgl. Kreditkartengebühr 9,88 € inkl. MwSt. (netto = 8,30 €). Dazu kommen die E-Visumgebühren.

Legalisation

Legalisation

Der Fachbegriff „Legalisation“ umschreibt eine Beglaubigung. Man versteht darunter ein förmliches Verfahren durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates. Es dient der Beweisführung, dass eine ausländische öffentliche Urkunde  echt ist und bestätigt

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat
  • und ggfs. die Echtheit des Siegels/Stempels.

Dadurch wird eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde gleichgestellt und somit anerkannt.

Dies gilt in beide Richtungen – also wird z.B. ein deutsches Dokument durch die Legalisation in dem Land anerkannt, in dem es zur Nutzung kommen soll bzw. könnte umgekehrt ein chinesisches Dokument durch die deutsche Botschaft in Peking legalisiert werden.

Wir übernehmen für Sie gerne alle Arbeitsschritte, die zur Legalisation eines Dokumentes nötig sind, je nach Dokumentenart und Standort in Deutschland auch inklusive der Vorbeglaubigung durch weitere Institutionen, wie z.B. Notar, IHK, Landgericht, BVA (soweit erforderlich).

Gängige zu legalisierende Dokumente sind Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Verträge, Vollmachten, Ausführdokumente und im persönlichen Bereich Adoptionsunterlagen, Heirats- und Geburtsurkunden, Diplome oder medizinische Unterlagen.

Ob und welche Vorbeglaubigung - je nach Dokumententyp und Zielland - benötigt wird, entnehmen Sie bitte den Länderbestimmungen.

Übersetzung

Übersetzung

In der Zusammenarbeit mit Konsulaten und Botschaften kommt es vor, dass den Landesvertretungen Dokumente in der jeweiligen Amtssprache des Ziellandes eingereicht werden müssen. Es kann sich um Schriftstücke im Zusammenhang mit der Beantragung eines speziellen Visums handeln (beglaubigte Einladungen, Heiratsurkunden, Handelsregisterauszüge etc.) oder um Unterlagen, die zur Legalisation eingereicht werden (Vollmachten, Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen o.Ä.).

Nicht jeder hat sofort einen Übersetzer zur Hand. Zumal dieser je nach Dokument und Vorgabe des Ziellandes als vereidigter Übersetzer zugelassen sein muss. Gerade im Bereich der zu beglaubigenden Urkunden kommt es auf professionelle Arbeit an, da Ungenauigkeiten von den Behörden nicht anerkannt werden.

BUSINESS VISUM unterstützt Sie durch anerkannte und auf Wunsch vereidigte Übersetzer in allen Bereichen; auch unabhängig von der Herkunfts- und Zielsprache. Ganz unkompliziert und sehr schnell.  Falls die Unterlagen direkt in einem Konsulat eingereicht werden müssen, haben Sie den Vorteil der kurzen Wege und Leistungen aus einer Hand.

Versicherung

Versicherung

Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur

Die Botschaft der russischen Föderation sowie einige andere osteuropäische Staaten und in Ausnahmefällen China verlangen zur Visumbeantragung zwingend den Nachweis einer Reisekrankenversicherung.

Eine solche Versicherung können Sie über unseren Partner CARE CONCEPT AG abschließen.

Die Care Concept AG hat sich auf die Versicherung von Personen im Ausland spezialisiert. Es können Deutsche und Österreicher im weltweiten Ausland ebenso versichert werden wie Ausländer in Europa. Die Versicherungsprodukte umfassen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sowie Assistance-Dienstleistungen wie z. B. die Organisation des medizinisch notwendigen Rücktransportes aus dem Ausland ins Heimatland.

Wir empfehlen unseren Kunden, die sich für beliebig viele Aufenthalte pro Jahr mit jeweils bis zu 56 Tagen in Russland aufhalten werden, den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit dem Tarif „Care Holiday“. Dieser Tarif kostet für Reisende bis zum Alter von 64 Jahren nur 10,90 € pro Jahr.

Aber auch andere Tarife wie der „Care Travel“ oder auch der „Care Expatriate“ (für Mitarbeiterentsendungen bis zu 5 Jahren) könnten für Sie interessant sein. Bei allen Tarifen achtet unser Partner darauf, Ihnen ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis zu bieten.

In jedem Fall für Sie wichtig: Der Antrag ist schnell und problemlos in wenigen Schritten auszufüllen. Der Versicherungsnachweis geht BUSINESS VISUM unmittelbar zu, so dass wir ohne zeitliche Verluste sofort mit der Visumbeantragung starten bzw. fortfahren können.

Besuchen Sie für weitere Informationen die Webseite unseres Partners CARE CONCEPT.

Dort können Sie dann unmittelbar mit dem Ausfüllen des Versicherungsantrags beginnen.

Das Verfahren ist wie folgt:

  1. Erfassen Sie einen Auftrag über unser Portal EASY ACCESS unter diesem Link und laden Sie die folgenden Dokumente hoch:
     
    • Reisepass (Datenseite)
    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Flugbestätigung
       
  2. Ihre Unterlagen werden umgehend geprüft. Im Falle von Unstimmigkeiten oder fehlenden Informationen erhalten Sie Rückmeldung durch unser eService-Team.
     
  3. Sobald das E-Visum vorliegt, erhalten Sie dieses als PDF-Datei per E-Mail oder zum Download.

Wichtig zu wissen:

Steuern Sie unsere Bearbeitungszeit nach Ihren ganz individuellen Bedürfnissen! Treffen Sie dafür ganz einfach Ihre Auswahl: Relax (ab 6 Werktage), Express (ab 2 bis 5 Werktage) oder Today (innerhalb 24 Stunden (nur werktags)). 

Zzgl. der Bearbeitungszeiten der Behörden von aktuell 2 Werktagen.

Tarifinformation:

Leistung                   Nettopreis                  Bruttopreis                  
Relax-Service59,90 €71,28 €*
Express-Service89,90 €106,98 €*
Today-Service124,90 €148,63 €*


*der Preis gilt pro Visum zzgl. Kreditkartengebühr 9,88 € inkl. MwSt. (netto = 8,30 €). Dazu kommen die E-Visumgebühren.

Der Fachbegriff „Legalisation“ umschreibt eine Beglaubigung. Man versteht darunter ein förmliches Verfahren durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates. Es dient der Beweisführung, dass eine ausländische öffentliche Urkunde  echt ist und bestätigt

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat
  • und ggfs. die Echtheit des Siegels/Stempels.

Dadurch wird eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde gleichgestellt und somit anerkannt.

Dies gilt in beide Richtungen – also wird z.B. ein deutsches Dokument durch die Legalisation in dem Land anerkannt, in dem es zur Nutzung kommen soll bzw. könnte umgekehrt ein chinesisches Dokument durch die deutsche Botschaft in Peking legalisiert werden.

Wir übernehmen für Sie gerne alle Arbeitsschritte, die zur Legalisation eines Dokumentes nötig sind, je nach Dokumentenart und Standort in Deutschland auch inklusive der Vorbeglaubigung durch weitere Institutionen, wie z.B. Notar, IHK, Landgericht, BVA (soweit erforderlich).

Gängige zu legalisierende Dokumente sind Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Verträge, Vollmachten, Ausführdokumente und im persönlichen Bereich Adoptionsunterlagen, Heirats- und Geburtsurkunden, Diplome oder medizinische Unterlagen.

Ob und welche Vorbeglaubigung - je nach Dokumententyp und Zielland - benötigt wird, entnehmen Sie bitte den Länderbestimmungen.

In der Zusammenarbeit mit Konsulaten und Botschaften kommt es vor, dass den Landesvertretungen Dokumente in der jeweiligen Amtssprache des Ziellandes eingereicht werden müssen. Es kann sich um Schriftstücke im Zusammenhang mit der Beantragung eines speziellen Visums handeln (beglaubigte Einladungen, Heiratsurkunden, Handelsregisterauszüge etc.) oder um Unterlagen, die zur Legalisation eingereicht werden (Vollmachten, Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen o.Ä.).

Nicht jeder hat sofort einen Übersetzer zur Hand. Zumal dieser je nach Dokument und Vorgabe des Ziellandes als vereidigter Übersetzer zugelassen sein muss. Gerade im Bereich der zu beglaubigenden Urkunden kommt es auf professionelle Arbeit an, da Ungenauigkeiten von den Behörden nicht anerkannt werden.

BUSINESS VISUM unterstützt Sie durch anerkannte und auf Wunsch vereidigte Übersetzer in allen Bereichen; auch unabhängig von der Herkunfts- und Zielsprache. Ganz unkompliziert und sehr schnell.  Falls die Unterlagen direkt in einem Konsulat eingereicht werden müssen, haben Sie den Vorteil der kurzen Wege und Leistungen aus einer Hand.

Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur

Die Botschaft der russischen Föderation sowie einige andere osteuropäische Staaten und in Ausnahmefällen China verlangen zur Visumbeantragung zwingend den Nachweis einer Reisekrankenversicherung.

Eine solche Versicherung können Sie über unseren Partner CARE CONCEPT AG abschließen.

Die Care Concept AG hat sich auf die Versicherung von Personen im Ausland spezialisiert. Es können Deutsche und Österreicher im weltweiten Ausland ebenso versichert werden wie Ausländer in Europa. Die Versicherungsprodukte umfassen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sowie Assistance-Dienstleistungen wie z. B. die Organisation des medizinisch notwendigen Rücktransportes aus dem Ausland ins Heimatland.

Wir empfehlen unseren Kunden, die sich für beliebig viele Aufenthalte pro Jahr mit jeweils bis zu 56 Tagen in Russland aufhalten werden, den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit dem Tarif „Care Holiday“. Dieser Tarif kostet für Reisende bis zum Alter von 64 Jahren nur 10,90 € pro Jahr.

Aber auch andere Tarife wie der „Care Travel“ oder auch der „Care Expatriate“ (für Mitarbeiterentsendungen bis zu 5 Jahren) könnten für Sie interessant sein. Bei allen Tarifen achtet unser Partner darauf, Ihnen ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis zu bieten.

In jedem Fall für Sie wichtig: Der Antrag ist schnell und problemlos in wenigen Schritten auszufüllen. Der Versicherungsnachweis geht BUSINESS VISUM unmittelbar zu, so dass wir ohne zeitliche Verluste sofort mit der Visumbeantragung starten bzw. fortfahren können.

Besuchen Sie für weitere Informationen die Webseite unseres Partners CARE CONCEPT.

Dort können Sie dann unmittelbar mit dem Ausfüllen des Versicherungsantrags beginnen.