Visumbestimmungen
Länderinformationen
Sie möchten wissen, ob ein Visum benötigt wird, bestimmte Impfungen empfohlen werden oder sonstige Einreisebestimmungen gelten? Dann geben Sie hier das Zielland ein.
Einreisebestimmungen
Länderinformationen für Kanada
Kanada ArriveCAN
Um den Einreiseprozess für Reisende nach Kanada zu beschleunigen, bietet die kanadische Regierung online eine Zoll- und Einreiseerklärung an. Sie können Ihre Daten mit „Advance Declaration“ in der App „ArriveCAN“ abgeben, bevor Sie zu einem der teilnehmenden Flughäfen Kanadas fliegen.
Die Vorteile der Zoll- und Einreiseerklärung vor Beginn der Reise:
- Bereiten Sie Ihre Erklärung in Ruhe vom Ort Ihrer Wahl aus bis zu 72 Stunden vor Abflug vor
- Zugang zu den Express-Zugängen für die Voranmeldung
- Zeitersparnis - bis zu 50 % schneller, um Ihre Erklärung an einem Kiosk oder eGate zu bearbeiten, zu bestätigen (zertifizieren) oder zu aktualisieren
Teilnehmende Flughäfen:
- Internationaler Flughafen Vancouver (YVR)
- Internationaler Flughafen Toronto Pearson (YYZ) (Terminals 1 und 3)
- Internationaler Flughafen Montreal-Trudeau (YUL)
- Internationaler Flughafen Winnipeg James Armstrong Richardson (YWG)
- Internationaler Flughafen Halifax Stanfield (YHZ)
- Internationaler Flughafen Quebec City Jean Lesage (YQB)
- Internationaler Flughafen Calgary (YYC)
- Internationaler Flughafen Ottawa (YOW)
- Internationaler Flughafen Edmonton (YEG)
- Flughafen Billy Bishop Toronto City (YTZ)
Gern übernimmt Business Visum die Voraberklärung für Sie, damit Sie bei der Einreise in Kanada die Express-Zugänge nutzen können und nicht länger als nötig in Warteschlangen stehen.
Ihr Vorteil: Konzentrieren Sie sich in Ruhe auf Ihre Reisevorbereitung. Die pünktliche Registrierung Ihrer Einreise unter Einhaltung der 72 Stunden Frist behalten wir verlässlich für Sie im Blick!
Die Beauftragung erfolgt wie gewohnt über unser Buchungsportal Easy Access.
Die Einreise nach Kanada auf dem Luftweg setzt grundsätzlich das Vorhandensein eines Visums voraus. BUSINESS VISUM kann, für Staatsbürger der Länder, die zum eTA Programm zugelassen sind, für geschäftliche, touristische sowie Reisezwecke, die dem Transit dienen, eine eTA beantragen.
Die eTA-Bestätigung muss bei der Einreise mitgeführt und gemeinsam mit dem zur Beantragung verwendeten Reisepass den Einreisebeamten vorgelegt werden.
Die eTA ist ab Tag der Ausstellung für 5 Jahre zur mehrfachen Einreise gültig. Die erlaubten Aufenthaltstage betragen maximal 180 Tage pro Aufenthalt. Die Gültigkeit ist an den zur Beantragung verwendeten Reisepass gebunden. Ist dieser weniger als 5 Jahre gültig, erlischt mit Ablauf der Gültigkeit auch die eTA.
eTA-berechtigte Nationalitäten:
Andorra, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Brunei, Bulgarien, Darussalam, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Hong Kong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Korea (Republik), Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande, Neu Seeland, Norwegen, Österreich, Papua Neuguinea, Polen, Portugal, Rumänien, Samoa, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Salomonen, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Tschechische Republik, UAE, Ungarn, Zypern
Nationalitäten aus Brasilien, Rumänien und Bulgarien sind ETA berechtigt, falls diese ein gültiges Nichteinwanderervisum für die USA haben oder in den letzten 10 Jahren ein Kanada Besuchervisum erhalten haben.
Bitte beachten: Ein Reisezweck der einem Arbeitseinsatz (Inbetriebnahme /Wartung/ Reparatur o.ä.) dient, ist mit der eTA nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Kontaktieren Sie hierfür bitte unsere eService Experten unter der +49 211 87 74 46 84
Bitte lesen Sie weitere Details zu dieser wie auch weiteren Serviceleistungen in der Übersicht weiter unten.
Wählen Sie aus unseren Leistungen für Kanada
Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Foto den Ansprüchen der Botschaft entspricht und Ihr Visum ohne Verzögerung, aufgrund abweichender Qualitäts- oder Formats Vorgaben, genehmigt wird?
Dann nutzen Sie den BUSINESS VISUM Fotoservice!
Wir bitten Sie zu beachten: Das Foto muss zum Zweck der Visumbeantragung den offiziellen biometrischen Anforderungen entsprechen.
Ein biometrisches Foto erkennen Sie an folgenden Kriterien:
- Der Bildhintergrund ist einfarbig (weiß/hellgrau) und zeigt keinerlei Gegenstände oder Muster.
- Die Kopfposition ist zur Kamera ausgerichtet (eine automatisierte biometrische Identifizierung über das Gesicht und die Iris des Auges wäre möglich).
- Die Mimik der dargestellten Person ist neutral bis ernst (bei einem Lächeln muss der Mund geschlossen sein!).
- Der Blick ist direkt nach vorne in die Kamera gerichtet (weder zur Seite noch nach oben oder unten!).
Übermitteln Sie uns das Foto ganz einfach digital. Wir bearbeiten Fotogrößen, duplizieren und drucken Ihre Passfotos in benötigter Anzahl und erforderlicher Qualität.
Ein Auszug aus unserer Preisliste:
- Foto duplizieren = 21,90 € inkl. MwSt. (netto = 18,40 €)
- Foto bearbeiten = ab 37,49 € inkl. MwSt. (netto = 31,50 €)
- Foto drucken = 21,90 € inkl. MwSt. (netto = 18,40 €)

Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur
Die Botschaft der russischen Föderation sowie einige andere osteuropäische Staaten und in Ausnahmefällen China verlangen zur Visumbeantragung zwingend den Nachweis einer Reisekrankenversicherung.
Eine solche Versicherung können Sie über unseren Partner CARE CONCEPT AG abschließen.
Die Care Concept AG hat sich auf die Versicherung von Personen im Ausland spezialisiert. Es können Deutsche und Österreicher im weltweiten Ausland ebenso versichert werden wie Ausländer in Europa. Die Versicherungsprodukte umfassen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sowie Assistance-Dienstleistungen wie z. B. die Organisation des medizinisch notwendigen Rücktransportes aus dem Ausland ins Heimatland.
Wir empfehlen unseren Kunden, die sich für beliebig viele Aufenthalte pro Jahr mit jeweils bis zu 56 Tagen in Russland aufhalten werden, den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit dem Tarif „Care Holiday“. Dieser Tarif kostet für Reisende bis zum Alter von 64 Jahren nur 10,90 € pro Jahr.
Aber auch andere Tarife wie der „Care Travel“ oder auch der „Care Expatriate“ (für Mitarbeiterentsendungen bis zu 5 Jahren) könnten für Sie interessant sein. Bei allen Tarifen achtet unser Partner darauf, Ihnen ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis zu bieten.
In jedem Fall für Sie wichtig: Der Antrag ist schnell und problemlos in wenigen Schritten auszufüllen. Der Versicherungsnachweis geht BUSINESS VISUM unmittelbar zu, so dass wir ohne zeitliche Verluste sofort mit der Visumbeantragung starten bzw. fortfahren können.
Besuchen Sie für weitere Informationen die Webseite unseres Partners CARE CONCEPT.
Dort können Sie dann unmittelbar mit dem Ausfüllen des Versicherungsantrags beginnen.

Sie haben sich für die Beantragung einer eTA entschieden?
Das Verfahren ist wie folgt:
- Erfassen Sie einen Auftrag über unser Portal EASY ACCESS unter diesem Link und laden Sie die folgenden Dokumente hoch:
- 1 aktuelles Passfoto (3,5 x 4,5 cm (min. 600 x 750 pixel)) nicht älter als 3 Monate.
Das Foto darf nicht mit dem Foto im Pass übereinstimmen, ohne Lächeln, Schultern sichtbar, weißer Hintergrund und muss ohne Brille sein. - Reisepass (Datenseite)
- 1 aktuelles Passfoto (3,5 x 4,5 cm (min. 600 x 750 pixel)) nicht älter als 3 Monate.
- Ihre Unterlagen werden umgehend geprüft. Im Falle von Unstimmigkeiten oder fehlenden Informationen erhalten Sie Rückmeldung durch unser eService-Team.
- Sobald das eTA vorliegt, erhalten Sie dieses als PDF-Datei übermittelt.
Wichtig zu wissen:
Steuern Sie unsere Bearbeitungszeit nach Ihren ganz individuellen Bedürfnissen! Treffen Sie dafür ganz einfach Ihre Auswahl: Relax (ab 6 Werktage), Express (ab 2 bis 5 Werktage) oder Today (innerhalb 24 Stunden (nur werktags)).
Zzgl. der Bearbeitungszeit der Behörden von 1 Werktag.
Tarifinformation:
Leistung | Nettopreis | Bruttopreis |
---|---|---|
Relax-Service | 59,90 € | 71,28 €* |
Express-Service | 89,90 € | 106,98 €* |
Today-Service | 124,90 € | 148,63 €* |
*der Preis gilt pro Visum zzgl. Kreditkartengebühr 9,88 € inkl. MwSt. (netto = 8,30 €) für die Bezahlung der Visumgebühr in Fremdwährung. Dazu kommen die Konsulargebühren in Höhe von derzeit 7 CAD (abweichende Gebühren bei einigen Nationalitäten).