Gebietszuständigkeiten:
Botschaft von Ägypten in Berlin: Berlin und neue Bundesländer
Generalkonsulat von Ägypten in Frankfurt: Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern
Generalkonsulat von Ägypten in Hamburg: Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Botschaftsanforderungen:
Dokumente, die nur in deutscher Sprache ausgefertigt werden (z.B. ein Handelsregisterauszug oder ein Scheidungsurteil), müssen vorher in Arabisch, Englisch oder Französisch übersetzt werden. Übersetzungen müssen, vom zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt sein. Der Notar muss auch die Funktion des Unterzeichnenden, z. B. Geschäftsführer oder Abteilungsleiter mit Abteilung/Bereich, bestätigen.
- Eine komplette Kopie des zu legalisierenden Dokumentes ist beizufügen.
- Die Botschaft in Berlin verlangt zusätzlich ein Firmenschreiben, aus dem der Zweck der Legalisierung und die Kontaktdaten der deutschen Firma hervorgehen.
- Das Konsulat in Frankfurt verlangt immer eine Vollmacht für Business Visum GmbH, aus der hervorgeht, dass sowohl das Einreichen als auch die Abholung autorisiert ist. Die zu legalisierenden Dokumente müssen dabei explizit benannt werden, z.B. „Power of Attorney“ oder Handelsregisterauszug mit Nummer.
Bearbeitungszeit in der Botschaft:
- 1 Woche
Botschaftsgebühren (mögliche Abweichungen sind nicht ausgeschlossen):
- Kommerzielle Dokumente: 203,00 € für jedes Exemplar
- Übersetzungen (zusätzlich zum deutschen Original): 78,00 € pro Dokument
(ab 2. Seite: 2,00 €) - Privatdokumente: 78,00 € für jedes Exemplar
Erforderliche Vorbeglaubigung/en:
Für Ägypten ist keine Ghorfa-Vorbeglaubigung erforderlich.
Folgende Handelsdokumente müssen bei der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden
- Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Produktlisten, Analysen- und TÜV-Zertifikate, Freiverkaufsbescheinigungen
Folgende Dokumente müssen beim zuständigen Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden:
- Vollmachten (Power of Attorney) und Abänderungen von Vollmachten
- Agenturverträge (Agency Agreement), Bestätigungen und Änderungen derselben
- Handelsregisterauszüge
- Patente
- Resolutions / Beschlüsse
- Verpflichtungserklärungen
- Bewerbungen für Ausschreibungen
Folgende Bescheinigungen müssen beim Gesundheits- bzw. Veterinäramt oder Regierungspräsidium vorbeglaubigt werden:
- Gesundheits-, Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke
Personenstandsdokumente (z.B. deutsche Geburtsurkunden oder Ehefähigkeitsbescheinigungen) müssen beim Landratsamt bzw. Regierungspräsidenten vorbeglaubigt werden.