Gebietszuständigkeiten:

Botschaft von Ägypten in Berlin: Berlin und neue Bundesländer

Generalkonsulat von Ägypten in Frankfurt: Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern

Generalkonsulat von Ägypten in Hamburg: Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

 

Botschaftsanforderungen:

Dokumente, die nur in deutscher Sprache ausgefertigt werden (z.B. ein Handelsregisterauszug oder ein Scheidungsurteil), müssen vorher in Arabisch, Englisch oder Französisch übersetzt werden. Übersetzungen müssen, vom zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt sein. Der Notar muss auch die Funktion des Unterzeichnenden, z. B. Geschäftsführer oder Abteilungsleiter mit Abteilung/Bereich, bestätigen. 

  • Eine komplette Kopie des zu legalisierenden Dokumentes ist beizufügen.
  • Die Botschaft in Berlin verlangt zusätzlich ein Firmenschreiben, aus dem der Zweck der Legalisierung und die Kontaktdaten der deutschen Firma hervorgehen. 
  • Das Konsulat in Frankfurt verlangt immer eine Vollmacht für Business Visum GmbH, aus der hervorgeht, dass sowohl das Einreichen als auch die Abholung autorisiert ist. Die zu legalisierenden Dokumente müssen dabei explizit benannt werden, z.B. „Power of Attorney“ oder Handelsregisterauszug mit Nummer.

Bearbeitungszeit in der Botschaft:

  • 1 Woche

Botschaftsgebühren (mögliche Abweichungen sind nicht ausgeschlossen):

  • Kommerzielle Dokumente: 203,00 € für jedes Exemplar 
  • Übersetzungen (zusätzlich zum deutschen Original): 78,00 € pro Dokument
    (ab 2. Seite: 2,00 €) 
  • Privatdokumente: 78,00 € für jedes Exemplar

Erforderliche Vorbeglaubigung/en:

Für Ägypten ist keine Ghorfa-Vorbeglaubigung erforderlich.

Folgende Handelsdokumente müssen bei der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden

  • Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Produktlisten, Analysen- und TÜV-Zertifikate, Freiverkaufsbescheinigungen   

Folgende Dokumente müssen beim zuständigen Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden:

  • Vollmachten (Power of Attorney) und Abänderungen von Vollmachten 
  • Agenturverträge (Agency Agreement), Bestätigungen und Änderungen derselben 
  • Handelsregisterauszüge 
  • Patente 
  • Resolutions / Beschlüsse 
  • Verpflichtungserklärungen 
  • Bewerbungen für Ausschreibungen 

Folgende Bescheinigungen müssen beim  Gesundheits- bzw. Veterinäramt oder Regierungspräsidium vorbeglaubigt werden:

  • Gesundheits-, Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke  

Personenstandsdokumente (z.B. deutsche Geburtsurkunden oder Ehefähigkeitsbescheinigungen) müssen beim Landratsamt bzw. Regierungspräsidenten vorbeglaubigt werden.